Unfall beim Skifahren in Italien: Skirecht
Es sei darauf hingeweisen, dass das italienische Skirecht eine Mitverschuldungsvermutung vorsieht, sodass grundsätzlich von einer Haftungsteilung 1:1 auszugehen ist.
Aus diesem Grunde ist sehr wichtig, dass Unfallzeugen bestätigen können, dass der Unfallgegner die Ski-FIS-Verhaltensregeln nicht beachtet hat, um dessen Alleinverschulden an der Verursachung des Unfalles nachzuweisen.
Bei derartigen Fällen empfehlen wir zumeist, Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung einzubringen, zumal häufig eine Verurteilung des Unfallgegners erfolgt und es dann ein leichteres Unterfangen ist, eine höhere Haftungsquote durchzusetzen.
Zu diesem Rechtsgebiet sind von uns folgende Artikel publiziert worden:
Titel | Zeitung | Datum |
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Doppelte Rechnung für Skifahrer – Skischule und Liftbetreiber freigesprochen | DOLOMITEN | 11.02.2011 |
„Fliegender“ Skiliftbetreiber haftet – kein ordnungsgemäßes Fangnetz bei Talstation | DOLOMITEN | 29.01.2011 |
Skiunfall – tödlicher Zusammenstoß | DOLOMITEN | 30.12.2009 |
WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.