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Medizinrecht in Italien

Die italienische Rechtsordnung sieht vor, dass ein Patient Ansprüche gegen den behandelnden Arzt bzw. den Krankenhausbetreiber nicht nur bei klassischen ärztlichen Kunstfehlern wie falsche Behandlungsmethoden, sondern auch bei Fehldiagnose, Unterlassung von medizinischen Maßnahmen, Verletzung der Informationspflicht und Infektionen im Krankenhaus stellen kann.

Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit schon häufig derartige Schadenersatzverfahren mit Erfolg betrieben.

Zu diesem Rechtsgebiet sind von uns folgende Artikel publiziert worden:

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WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.