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Skiverleih muss für „nackte“ Stufe zahlen

LANDESGERICHT BRUNECK: Bundesdeutschem Urlauber 5300 Euro Schadenersatz zugestanden

BOZEN (rc). Nicht nur der Pistenspaß birgt seine Tücken, auch Stufen können Wintersportlern zum Verhängnis werden. Das musste ein Urlauber (60) am eigenen Leib erleben, als er sich im Skigebiet Kronplatz auf der Treppe zu einem Skiverleih verletzte. Vor der Außenstelle Bruneck des Landesgerichtes wurde der Skiverleih zur Schadenersatzzahlung verurteilt. Das Gericht befand aber, dass auch der Urlauber seinen Teil zum Sturz beigetragen hatte.

Für den Unfall gibt es nur einen Augenzeugen, und zwar den Sohn des Verunglückten. Wie er vor Gericht erklärte, sei sein Vater gegen 17.15 Uhr die Treppen zum Skiverleih hochgestiegen, um ein paar Skier abzugeben. Anders als in den vorhergehenden Tagen, waren die Stufen nicht von Gummimatten überzogen. Sein Vater sei auf dem vorstehenden Metallrahmen einer Stufe, der sonst von einer Gummimatte bedeckt war, ausgerutscht und zu Sturz gekommen. Weder sei ein Warnschild angebracht gewesen, dass die Matten entfernt worden waren, noch sei die Treppe aus Sicherheitsgründen gesperrt worden, erklärte der Sohn.

Richter Oswald Leitner kam beim Zivilverfahren vor der Außenstelle Bruneck des Bozner Landesgerichtes zum Schluss, dass der Verantwortliche des Skiverleihs für die Sicherheit der Treppe hätte sorgen müssen – auch in Anbetracht der Tatsache, dass sie meist von Personen benutzt werde, die aufgrund der schwerfälligen Skischuhe und der Sportgeräte, die sie tragen, leicht das Gleichgewicht verlieren könnten. Demnach habe der Urlauber, der von der Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli vertreten wurde, durchaus Anrecht auf Schadenersatz.

Der Richter merkte aber auch an, dass der Urlauber selbst nicht ganz unschuldig an seinem Missgeschick gewesen sei. Er habe normale Schuhe getragen, habe die Beschaffenheit der Treppe schon seit Jahren gekannt und sie auch in denVortagen betreten. Das Fehlen der Matten hätte ihmdeshalb auffallen können. Die Schuld sei somit zu gleichen Teilen gegeben. Der Richter sprach dem Urlauber 5300 Euro zu. Einen kleinen Teil der Verfahrenskosten muss er aber selbst tragen.

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.