Zivilgericht: Zwei Urlauber zu 14.000 Euro Schadenersatz verurteilt – Falschen Namen wegen „Zweitfreundin“angegeben
Bozen. Weil er mit seiner Freundin in Südtirol auf Skiurlaub war – wovon seine Lebensgefährtin nichts erfahren durfte – hat ein bundesdeutscher Urlauber den Carabinieri nach einem Skiunfall einen falschen Namen angegeben. Die Sache flog aber auf. Vor dem Bozner Landesgericht wurden der Mann und ein Österreicher, der den Unfall mitverschuldet hat, zur Zahlung von knapp 14.000 Euro Schadenersatz verurteilt.
Der Skiunfall mit pikantem Nachspiel hatte sich im März 2009 in Ratschings ereignet. Der Geschädigte – ein 66-Jähriger aus Deutschland – hatte laut Klageschrift unterhalb der Sachsner Hütte angehalten. Oberhalb von ihm seien ein Bundesdeutscher und ein Österreicher kollidiert und zu Boden gestürzt. Der Bundesdeutsche sei den Hang hinunter weiter gerutscht und habe den 66-Jährigen erfasst. Dieser stürzte auch und zog sich Rippenverletzungen zu, die einen langen Krankenstand und eine vierprozentige Dauerinvalidität nach sich zogen. Sowohl der Österreicher als auch der Bundesdeutsche wurden angehört, sie gaben sich gegenseitig die Schuld an der Kollision.
Zivilrichterin Elena Covi kam aber zum Schluss, dass die Verletzungen des Geschädigten beiden Beklagten anzulasten seien – und zwar aufgrund deren fahrlässigen Verhaltens. Die beiden seien somit ungeteilter Hand für den Schaden in Höhe von knapp 14.000 Euro verantwortlich.
Im Vorfeld dieses Urteils musste Rechtsanwalt Markus Wenter, der den 66-jährigen vertrat, einiges an Detektivarbeit leisten. Als die Kanzlei Wenter & Gabrieli dem Bundesdeutschen die Klage zustellte, kam der Brief wieder zurück – mit dem Vermerk: Adressat unbekannt.
In der vom späteren Beklagten im Unfallbericht angegebenen Heimatgemeinde hieß es, dass dort niemand mit diesem Namen wohne – wohl aber eine Person gleichen Vornamens. Weitere Nachforschungen bestätigten den Verdacht des Rechtsanwaltes, dass er „seinen Mann“ gefunden hatte.
Jetzt reagierte der Bundesdeutsche auf die Klage, um sich vor Gericht verteidigen zu können. Und da kam auch ans Licht, weshalb er gegenüber den Carabinieri seine Identität falsch angegeben hatte: Er war nämlich mit seiner Freundin auf Skiurlaub – wovon seine Lebensgefährtin nichts wusste und nach Möglichkeit wohl auch nichts erfahren sollte. Dass die Sache schließlich doch ans Licht kam, dürfte zusammen mit der Verurteilung Strafe genug gewesen sein – von einer Anzeige wegen falscher Namensangabe wurde abgesehen.