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Vater für Sohn zur Kasse gebeten

Zivilgericht: Minderjähriger verursacht Skiunfall – 19.000 Euro zahlen – Wichtige Haftpflichtversicherung 

 

Bozen: Seit Jahresanfang ist für Wintersportler auf Italiens und damit auch auf Südtirols Skipisten eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Wie wichtig eine derartige Absicherung ist, zeigt ein Urteil zu einem Skiunfall im Jahr 2017 im Ahrntal. Ein Minderjähriger hatte einen Skiunfall verursacht, sein Vater muss Schadenersatz leisten. Da nicht feststand, ob er versichert ist, wurde sein Bankkonto gepfändet.

 

Der Zusammenstoß zwischen dem Jugendlichen und einem Urlauber aus Deutschland hatte für Letzteren schmerzhafte Folgen. Die Schulterverletzung, die sich der Bundesdeutsche zuzog, musste operiert werden und zog einen langen Krankenstand nach sich. Daraufhin strengte der Geschädigte – vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Markus Wenter und Rosalba Marsico – eine Schadenersatzklage an. Da der beklagte Skifahrer minderjährig war, muss dessen Vater, der sowohl das Sorgerecht als auch die Aufsichtspflicht hat, für ihn haften.

 

Wie Zeugen in dem Zivilverfahren vor Richter Morris Recla aussagten, habe der Minderjähre den deutschen Urlauber – von hinten kommend auf der Piste angefahren. Bei der Rekonstruktion des Unfalles stellte sich heraus, dass der Jugendliche gleich gegen mehrere FIS-Regeln verstoßen hatte: Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt; jeder Skifahrer muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können anpassen; der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet; überholt werden darf immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für all seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Der Richter befand, dass der Jugendliche die Alleinschuld an dem Zusammenstoß trage, sein Vater wurde zur Schadenersatzleistung in Höhe von 19.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

 

Hätte sich der Unfall heuer ereignet, wäre der Schaden wohl durch die Haftpflichtversicherung gedeckt gewesen, die seit Jahresanfang auch auf Südtiroler Pisten gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Unfall liegt aber 5 Jahre zurück, und der Vater hatte nicht mitgeteilt, ob er eine Familien-Haftpflichtversicherung hat. Deshalb wurde im Namen des Klägers die vorbeugende Pfändung seines Bankkontos veranlasst.                                                                                                                                                                    

 

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.