ZIVILVERFAHREN: Bodenheizung kaputt – Frau gestürzt–Kondominiumsverwaltung haftet für Schaden
BOZEN (rc). Nicht vorhersehbar war laut Gerichtsurteil für die 60-Jährige, dass sich unter der verschneiten Zugangsrampe zu einem Kondominium eine Eisschicht befand. Die Frau stürzte und brach sich das Handgelenk. Jetzt muss die Verwaltung eines Brunecker Kondominiums für ihren Schaden aufkommen.
Kondominiumsverwalter tun gut daran, in allen Bereichen, die zum Gebäude gehören, für die Sicherheit von Bewohnern und Besuchern zu sorgen. Das zeigt das jüngste Urteil der Außenstelle Bruneck des Landesgerichtes. Richter Thomas Weissteiner verdonnerte die Verwaltung eines örtlichen Mehrfamilienhauses zu 13.200 Euro Schadenersatzund zur Erstattung der Verfahrenskosten der Klägerin (rund 2000 Euro).
Die 60-Jährige war im Jänner 2009 auf einem Gehweg, der Teil des Gebäudekomplexes ist, auf einer Eisplatte gestürzt. Beim Versuch, den Sturz noch abzufangen, brach sich die Frau das linke Handgelenk – mit bleibendem Körperschaden.
Die Kondominiumsverwaltung zahlte ihr 1300 Euro Schadenersatz. Die Schadenersatzansprüche der Frau, die von der Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli vertreten wurden, waren aber viel höher. Wie Rechtsanwalt Johannes Happacher vor Gericht argumentierte, sei die Eisschicht auf der Zugangsrampe mit Schnee überzuckert gewesen. Dass sich darunter Eis gebildet hatte, sei nicht offensichtlich erkennbar gewesen. Eigentlich war die Rampe sogar mit einer Bodenheizung ausgestattet, Zeugenaussagen zufolge war diese aber zudem Zeitpunkt ausgefallen. Das Gericht befand, das die Kondominiumsverwaltung haftbar zu machen sei. Der Kausalzusammenhang zwischen dem Sturz und der Verwahrerhaftung des beklagten Kondominiums ergebe sich aus der Tatsache, dass die Rampe nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit worden sei. Auch der Ausfall der Heizung sei der beklagten Partei anzulasten. Eine Mitverantwortung der Klägerin bestehe laut Urteil nicht.