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Fehlende Sicht entschuldigt Unfall nicht

Zivilgericht: 19.000 Euro Schadenersatz wegen Zusammenstoß auf Piste – Achtsamkeit oberste Pflicht für alle Wintersportler

Bozen (rc). Keine oder nur eingeschränkte Sicht ist keine Ausrede für einen Pistenunfall – ganz im Gegenteil: Das befand  Richter Thomas Weissteiner. Er verurteilte einen  Mann aus Kroatien zur Zahlung von 19.000 Euro Schadenersatz an einen   bundesdeutschen Skifahrer, der Opfer des Zusammenstoßes geworden war. 

Der Skiunfall hatte sich im Jänner 2009 am Kronplatz ereignet. Wie die Carabinieri, die Pistendienst geleistet hatten,  berichteten, sei  der  Skifahrer aus Kroatien  beim Abfahren auf einem steilen Pistenabschnitt mit dem bundesdeutschen Skifahrer kollidiert. Beide stürzten zu Boden und zogen sich Verletzungen zu. 

Der Skifahrer aus Kroatien verteidigte sich damit, dass er den anderen nicht sehen konnte bzw. erst im letzten Moment bemerkt habe, da ihm ein Hügel auf der Piste die Sicht versperrte. Genau hinter diesem Hügel sei der bundesdeutsche Skifahrer quer zur Piste gestanden, was dadurch belegt sei, dass er ihm über die Skier gefahren sei. Der Bundesdeutsche habe  für die abfahrenden Wintersportler ein verstecktes Hindernis dargestellt. Deshalb sei die Schadenersatzklage gegen ihn abzuweisen, beantragte er.
Der Bundesdeutsche, der von der     Bozner Rechtsanwaltskanzlei   Markus Wenter/Martin Gabrieli vertreten wurde,  erklärte hingegen, dass der kroatische Skifahrer  plötzlich hinter dem Hügel aufgetaucht und zu Tal gerast sei. Dabei habe er ihn  von hinten gerammt. Diesen Unfallhergang bestätigte auch eine Augenzeugin.

Für den Richter war damit der Fall klar.  Oberste  Pflicht eines jeden Wintersportlerssei es, jederzeit ein umsichtiges und achtsames Verhalten an den Tag zu legen, um keine anderen Personen zu gefährden. Und diese Regel  gelte umso mehr, wenn ein Hindernis – wie in diesem Fall der Hügel – ihm die Sicht verstellt. Den bundesdeutschen Skifahrer treffe demnach keine Schuld. Der  Unfall sei allein auf das Verhalten des Wintersportlers aus Kroatien zurückzuführen, er muss dem Geschädigten 19.000 Euro Schadenersatz leisten.
Da sich auch trotz größter Achtsamkeit Unfälle auf der Piste ereignen können, rät Rechtsanwalt Markus Wenter den Wintersportlern, vorsorglich eine Haftpflichtversichung abzuschließen.

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.