ZIVILVERFAHREN: 15.000 Euro für Brixnerin nach Sturz–Gemeinde haftet, aber auch Mitschuld der Bürgerin festgestellt
BOZEN (rc). 15.000 Euro Schadenersatz muss die Gemeinde Brixen an eine Frau zahlen, die auf einer eisigen Stelle am Gehweg ausgerutscht ist und sich dabei verletzt hat.
Dies ist aber nur 70 Prozent der Summe, die die Frau gefordert hatte. Das Gericht befand nämlich, dass die Frau den Sturz durch mehr Umsicht hätte vermeiden können.
Diesen Standpunkt hatte die Versicherung der Gemeinde mittels deren Rechtsbeistand, der Rechtsanwaltskanzlei Wenter& Gabrieli aus Bozen, in ihrer Einlassung vertreten. Entsprechend trug das Gericht auch der Zeugenaussage einer unbeteiligten Passantin Rechnung, wonach die eisige Stelle am Gehweg durchaus sichtbar bzw. bei aufmerksamem Hinsehen rechtzeitig bemerkbar gewesenwäre.
Zeugin wich aus, Klägerin nicht
Die Passantin hatte erklärt, dass das Eis "stark geglänzt" habe und sie deshalb ausgewichen sei – die Klägerinaber nicht, und so kam es im Februar 2008 am späten Nachmittag nahe einer Unterführung in Brixen zu dem Unfall.
Die Frau glitt aus, stürzte und verletzte sich schwer am rechten Bein. Siemachte vor der Außenstelle Brixen des Bozner Landesgerichtes einen Schaden von 21.000 Euro geltend. Die Beklagten – die Gemeinde Brixen und ihre Versicherung – trugen vor, dass die Gemeinde sehr wohl ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei, die Straßen und Wege hindernis- und gefahrenfrei frei zu halten.
Das Gericht befand aber, dass zu Lasten der Gemeinde bei derart gelagerten Fällen als Verwahrerin des Gehweges – unabhängig von ihrer Sorgfalt bei der Instandhaltung bzw. Räumung – eine Gefährdungshaftung bestehe. Diese greife allemal, unabhängig davon, ob schuldhaftes Verhalten der Gemeinde vorliegt.
Umsicht in jedem Fall angesagt
Somit vertrat das Gericht die Auffassung, dass eine Gemeinde immer dann haftet, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen – in diesem Fall – dem nicht beseitigten Eis bzw. dem Sturz der Frau gegeben ist. Die Frau hätte den Sturz durch Umsicht aber vermeiden können, deshalb reduzierte das Gericht die Schadenersatzsumme für die Klägerin um30 Prozent.