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Urteil: Ehe passé, Name auch

Die Ausgangslage:

Grundsätzlich ist es so, dass die Frau nach der Heirat den Nachnamen des Ehemannes zum Mädchennamen hinzufügen kann. Kommt es zu einer Scheidung, so muss der Familienname des Gatten wieder weggelassen werden. Manche Frau ist damit aber nicht einverstanden, etwa weil sie dadurch einen anderen Familiennamen führen würde als die Kinder oder weil sie beruflich oder gesellschaftlich unter dem Zunamen des Ex-Mannes Bekanntheit erlangt hat.

Wie die Gerichte entschieden haben:

In einem Scheidungsverfahren beantragte die Frau, dass sie den Namen des Ehemannes beibehalten könne, mit dem sie seit 25 Jahren, also über die Hälfte ihres Lebens, im gesellschaftlichen Leben ihrer Stadt Triest bekannt war. Dem berühmten Gatten könne durch diese Weiterverwendung kein Nachteil entstehen, zumal auch sie sozial durchaus hoch angesehen sei.

Der Antrag ist sowohl in erster Instanz als auch in zweiter Instanz abgelehnt worden. Kürzlich hat sich noch der Kassationsgerichtshof mit dem Fall befasst und die Beschwerde mit Beschluss Nr. 654 vom 11. Jänner 2022 wiederum kostenpflichtig abgewiesen. Der Frau bleibt es nun definitiv untersagt, den Namen des Mannes nach der Scheidung weiterzuführen.

Laut den Höchstrichtern ist die Weigerung des Mannes, dem Ansinnen zuzustimmen, nachvollziehbar: Würde dieser nämlich eine neue Ehe eingehen und seine zweite Frau ebenso den Familiennamen des Gatten führen, könnten sonst unangenehme Verwechslungen entstehen.

Ferner ist der Kassationsgerichtshof zur Auffassung gekommen, dass die Frau hier kein überzeugendes Interesse anführen konnte, den Namen des Ex-Mannes weiter zu verwenden. Die Berühmtheit des Gatten und der Wille, sich weiterhin in dessen Glanz zu sonnen, reicht nach Ansicht der Richter dafür jedenfalls nicht aus.

Eine Ausnahme von der Regel, dass der Familienname des Mannes nach der Scheidung abzulegen ist, wäre nur dann zulässig, wenn der frühere Nachname einen Ausdruck der Identität der Ex-Ehefrau dargestellt hätte oder wenn den Kindern durch den Namenwechsel der Mutter ein nennenswerter Nachteil entstünde. Dafür waren im Verfahrensverlauf aber keine überzeugenden Beweise erbracht worden.

  • Veröffentlicht: WIKU

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.