Verkehrsunfall Luttach: Versicherung nimmt Akontozahlung von 250.000 vor – Richterin entscheidet im Herbst über Zulässigkeit von Beschlagnahme
Die Versicherung des Luttacher Unfallfahrers Stefan Lechner hat beim Zivilrichter beantragt, die 10 Millionen Euro, die durch die Kfz-Polizze gedeckt sind, bereitstellen zu können. Die Summe sollte – abzüglich des bereits ausgezahlten Vorschusses – „eingefroren“ werden, bis das Gericht entscheidet, welcher Betrag den einzelnen Geschädigten zugesprochen wird. 7 Todesopfer und 10 teils schwer Verletzte hat der Verkehrsunfall in Luttach am heurigen 5. Jänner gefordert. Laut Unfallbericht der Carabinieri hatte Unfalllenker Stefan Lechner 1,97 Promille Alkohol im Blut. Allein für die Hinterbliebenen rechnet die Versicherung mit einer Schadenssumme von über 7 Millionen Euro.
Hinzu kommen die Ansprüche, die die Verletzten bzw. deren Familien geltend machen werden. Ein Fall ist besonders tragisch – jener des jungen Mannes, der bis heute im Wachkoma liegt. Während Stefan Lechner im Kloster Neustift unter Hausarrest steht, hat seine Versicherung eine Akontozahlung von 250.000 Euro an die Geschädigten vorgenommen. Vor Zivilrichterin Silvia Rosà wurde beantragt, die restliche Deckungssumme in Höhe von 9.750.000 Euro gerichtlich beschlagnahmen zu lassen.
Damit würde die Summe bereitgestellt und „eingefroren“, bis im Hauptverfahren – voraussichtliche Anfang 2021 – vom Gericht festgestellt wird, welche Beträge den einzelnen Anspruchsstellern zugesprochen werden sollen.
Bei der Verhandlung am 29. September prüft Richterin Rosà ob die Voraussetzungen für die Beschlagnahme bestehen. Durch die Sicherung würden über die Deckungssumme hinaus keine Verzugszinsen bzw. Kosten durch Geldaufwertung erwachsen.
Rechtsanwalt Markus Wenter, der rund 30 Personen vertritt (Verletzte, Hinterbliebene, Krankenkassen), will seinen Mandanten raten, sich sowohl ins Verfahren vor Richterin Rosà als auch ins Hauptverfahren einzulassen. Im anstehenden Strafverfahren gegen Stefan Lechner werden die Geschädigten dann voraussichtlich nicht als Nebenkläger, sondern als Beobachter auftreten. Bis es so weit ist, wird es aber noch dauern: Wie berichtet, musste das Beweissicherungsverfahren zum Unfall aufgrund der Corona-Krise vorerst vertagt werden.